Dienstag, 29.06.2021
Immer mehr Beschäftigte im Public Sector möchten mobil arbeiten. Und auch Behörden und Verwaltungen haben während der Corona-Krise den hohen Stellenwert erkannt, den mobiles Arbeiten mit sich bringt. Rechtsanwalt Maximilian Schumann und CTO Dr. Hermann Granzer sprachen darüber, worauf bei der Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke (engl. „Bring your own device“, BYOD) aus rechtlicher und technologischer Sicht zu achten ist.
Lesen Sie hier den kompletten Artikel: „Bring your own Device“: Worauf Behörden achten müssen