Besitzt eine Website eine Hörversion, damit ein gehörloser Mensch das Angebot nutzen kann? Kann die Schriftgröße in einer App geändert werden, um sehbehinderte Menschen nicht auszuschließen?
Das sind nur zwei von sehr vielen Fragen, die Webentwickler:innen sich vor der Erstellung von Online-Angeboten stellen sollten, um ihre Angebote inklusiver zu gestalten. Für Betroffene sind das essentielle Fragen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Hand setzt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die vor zwei Dekaden in Kraft getreten ist und im Jahr 2019 ihre letzte Anpassung erfuhr.
Doch wie steht es in der Verwaltung um die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit und welche Hürden gilt es dort noch zu überwinden? Warum gibt es diese Hürden? Wie können sie aufgelöst werden? Damit hat sich Basanta Thapa vom Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) des Fraunhofer FOKUS in einer Kurzstudie beschäftigt.
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